LAG Hamm - Urteil vom 08.05.2008
17 Sa 292/08
Normen:
TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Satz 2 ; AVR-C (Anlage 1) V h Unterabs. 2; BAT § 29 B Abs. 5, Abs. 7 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hamm, vom 14.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 473/07

Vergleichsentgelt nach Übergangsrecht bei Beschäftigung des Ehegatten in Krankenhaus der Caritas

LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2008 - Aktenzeichen 17 Sa 292/08

DRsp Nr. 2008/14808

Vergleichsentgelt nach Übergangsrecht bei Beschäftigung des Ehegatten in Krankenhaus der Caritas

»Das Vergleichsentgelt nach § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA ist unter Einbeziehung eines Ortszuschlags der Stufe 1 zu bilden, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin der übergeleiteten Arbeitnehmerin/des übergeleiteten Arbeitnehmers im Geltungsbereich der AVR des Caritasverbandes im Betrieb eines Krankenhauses mit öffentlicher Förderung beschäftigt ist, auch wenn der übergeleitete Beschäftigte im September 2005 wegen der Gegenkonkurrenzklausel in der Anlage 1 V h Unterabs. 2 AVR-C einen Ortszuschlag der Stufe 2 erhalten hat.«

Normenkette:

TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Satz 2 ; AVR-C (Anlage 1) V h Unterabs. 2; BAT § 29 B Abs. 5, Abs. 7 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Vergleichsentgelt nach § 5 Abs. 2 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L) vom 12.10.2006 zur Überleitung des klägerischen Arbeitsverhältnisses in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12.12.2006 (TV-L) seit dem 01.11.2006 unter Einbeziehung des Ortszuschlags der Stufe 1 oder der Stufe 2 zu bilden ist.