Die Parteien streiten darüber, ob das Vergleichsentgelt nach § 5 Abs. 2 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L) vom 12.10.2006 zur Überleitung des klägerischen Arbeitsverhältnisses in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12.12.2006 (TV-L) seit dem 01.11.2006 unter Einbeziehung des Ortszuschlags der Stufe 1 oder der Stufe 2 zu bilden ist.
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