A.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die unter anderem die Frage betreffen, ob der Arbeitgeber, der einem rechtmäßigen Streik mit einer Aussperrung begegnet, hierdurch die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder lösen oder nur suspendieren kann.
I.
1. Die Beschwerdeführerin betreibt staatlich konzessionierte Spielbanken in A. und B. Die bei ihr beschäftigten Croupiers erhalten als Vergütung ein Gehalt, das monatlich nach einem Punktsystem errechnet und dem gemeinsamen "Tronc" beider Spielbanken entnommen wird; ein Grundgehalt ist garantiert.
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