LG München I, vom 06.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 19372/91
OLG München, vom 06.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 3407/92
Verfassungsrechtliche Prüfung von Krankheitsbegriff und Leistungsausschluß bei Schwangerschaft und Entbindung in der privaten Krankentagegeldversicherung
BVerfG, Beschluß vom 18.03.1993 - Aktenzeichen 1 BvR 1927/92
DRsp Nr. 2005/15223
Verfassungsrechtliche Prüfung von Krankheitsbegriff und Leistungsausschluß bei Schwangerschaft und Entbindung in der privaten Krankentagegeldversicherung
1. Es fehlt an der erforderlichen Beschwer, wenn eine selbständige Versicherungsnehmerin infolge ihrer Schwangerschaft und nach der Entbindung keine wirtschaftlichen Einbußen jinnehmen mußte.2. Deshalb kann offen bleiben, ob sich aus Art. 6 Abs. 4GG ableiten ließe, die selbständige schwangere Mutter müsse in gleicher Weise wie eine schwangere Arbeitnehmerin (vgl. § 1MuSchG) geschützt werden. Es kann ferner unerörtert bleiben, ob der Gesetzgeber im Einklang mit der Verfassung überhaupt private Versicherer verpflichten könnte, Versicherungsnehmerinnen während der Beschäftigungsverbotszeiten der §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1MuSchG Krankentagegeld zu zahlen oder jedenfalls den Abschluß eines darauf gerichteten Vertrages anzubieten.