A. Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob die Entschädigungsregelung des Bundes-Seuchengesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar war, soweit sie Gruppen von Entschädigungsberechtigten unterschiedlich behandelte. Die Verschiedenbehandlung ist während des Vorlageverfahrens mit Wirkung für die Zukunft durch eine Gesetzesänderung beseitigt worden.
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