Gründe:
A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob § 186 c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach nur solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Konkurs nicht zulässig ist oder bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert, von der Pflicht zur Zahlung einer Umlage für die Konkursausfallgeldversicherung ausgenommen sind, die anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dagegen nicht.