I. 1. Der Beschwerdeführer leistete als wehrpflichtiger Soldat Grundwehrdienst vom 1. Januar 1979 bis zum 31. März 1980. Da er Mediziner war, wurde er während des Grundwehrdienstes als Sanitätsoffizier verwendet. Ihm ist auch der vorläufige Dienstgrad eines Stabsarztes verliehen worden. Der Beschwerdeführer war Mitglied der Gewerkschaft "Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr". Deshalb sah er sich veranlaßt, an Gewerkschaftsveranstaltungen teilzunehmen. Ihm wurde von seinen Disziplinarvorgesetzten vorgeworfen, daß er dies zweimal in verbotener Weise in Bundeswehruniform getan hat.
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