I
Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Sterbegeld.
Der Kläger ist der Sohn der am 7. Februar 2004 gestorbenen Frau E. K. L. , die (zuletzt) bei der Beklagten krankenversichert war.
Den Antrag des Klägers auf Auszahlung des Sterbegelds lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 1. September 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 20. Dezember 2004 ab, weil der Anspruch auf Sterbegeld für Todesfälle ab dem 1. Januar 2004 auf Grund des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) entfallen sei.
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