SG Heilbronn, vom 18.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RA 1858/03
Verfassungsmäßigkeit des unterschiedlichen Abschlags bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und der Rente für Frauen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.04.2008 - Aktenzeichen L 3 R 13/04
DRsp Nr. 2008/16822
Verfassungsmäßigkeit des unterschiedlichen Abschlags bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und der Rente für Frauen
Das unterschiedliche Rentenzugangsalter für Männer und Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der sich hieraus ergebende unterschiedliche Abschlag für die Geburtsjährgänge bis 1944 verstößt nicht gegen das GG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]