I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.11.2017 -
II. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Sozialkassenbeiträgen für den Zeitraum von Oktober 2007 bis Dezember 2011 sowie von Januar bis Dezember 2014.
Der Kläger unterhielt im streitgegenständlichen Zeitraum einen Baubetrieb in Klix (Land Brandenburg) mit mehreren gewerblichen Arbeitnehmern. Er ist nicht Mitglied eines der tarifschließenden Verbände des Baugewerbes.
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