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Der Rechtsstreit betrifft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg); die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
Die 1968 geborene Klägerin war als Verlagsrepräsentantin beitragspflichtig beschäftigt. Vom 1. Oktober 1994 bis 31. Januar 1995 sowie vom 1. Januar bis 30. Dezember 1997 war sie arbeitslos und bezog Alg bis zur Erschöpfung ihres Anspruchs.
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