Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. August 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner.
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