Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) und des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG-ReformG)
BVerfG, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen 1 BvR 706/08
DRsp Nr. 2009/15042
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) und des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG-ReformG)
1. Zu den Anforderungen an eine ausreichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung.2. Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines privat Versicherten gegen Vorschriften des GKV-WSG und das VVG-ReformG.3. Zur Vereinbarkeit der Vorschriften über den Basistarif in der privaten Krankenversicherung mit den Grundrechten insbesondere in Form von Art. 12 Abs. 1GG.4. Zur Vereinbarkeit des Versicherungszwangs im Basistarif mit Art. 9 Abs. 1GG5. Vereinbarkeit des absoluten Kündigungsverbots des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG mit den Grundrechten.6. Zur Notversorgungspflicht nach § 193 Abs. 6 S. 6 VVG als unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der privaten Krankenversicherungsunternehmen.7. Zur Vereinbarkeit der Einführung einer teilweisen Portabilität der Alterungsrückstellungen mit dem Grundgesetz.8. Zur Vereinbarkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 1SGB V i.d.F.d. GKV-WSG mit den Grundrechten. 9. Rechtsänderungen durch das GKV-WSG in ihrer Gesamtheit als ein mit der Berufsfreiheit unvereinbarer "additiver" Grundrechtseingriff._