Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 23.01.2014 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die ungekürzte Zahlung einer Altersrente für langjährig Versicherte.
Der 1942 geborene Kläger beantragte am 28.06.2005 die Gewährung einer Altersrente für langjährig Versicherte.
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