SG Karlsruhe, vom 11.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 845/01
Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2004 - Aktenzeichen L 3 AL 3042/01
DRsp Nr. 2006/24392
Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe
Ansprüche auf Arbeitslosenhilfe, die vor dem 1.1.2001 entstanden sind, werden gemäß § 434c Abs. 4SGB III von der pauschalen Erhöhung des Bemessungsentgelts wegen Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen ausgenommen. Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]