SG Karlsruhe, vom 11.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 2528/01
Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2004 - Aktenzeichen L 9 AL 1587/03
DRsp Nr. 2006/24390
Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe
Ansprüche auf Arbeitslosenhilfe, die vor dem 1.1.2001 entstanden sind, werden gemäß § 434c Abs. 4SGB III von der pauschalen Erhöhung des Bemessungsentgelts wegen Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen ausgenommen. Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]