Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2008 - 13 Sa 718/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage.
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