LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.09.2006
L 8 AS 5071/05
Normen:
BGB § 117 Abs. 1 ; EStG § 62 § 74 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 106a Art. 20 Abs. 1 ; RSV § 2 ; SGB X § 1 Abs. 2 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 1 S. 3 § 20 Abs. 2 § 20 Abs. 3 § 22 Abs. 1 S. 1 § 44b ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 12 AS 245/05 - 08.09.2005,

Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen und der Einkommensberücksichtigung beim Arbeitslosengeld II, Untermietvertrag Familienangehöriger als Scheingeschäft, Berücksichtigung des Kindergeldes für volljährige Kinder beim Einkommen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.2006 - Aktenzeichen L 8 AS 5071/05

DRsp Nr. 2007/3115

Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen und der Einkommensberücksichtigung beim Arbeitslosengeld II, Untermietvertrag Familienangehöriger als Scheingeschäft, Berücksichtigung des Kindergeldes für volljährige Kinder beim Einkommen

1. Die §§ 11 und 20 Abs. 2 und 3 SGB II sind nicht verfassungswidrig. 2. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind anteilig pro Kopf zu ermitteln, wenn die Hilfebedürftigen mit anderen Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, in einer Haushaltsgemeinschaft leben. 3. Wenn die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, so ist ein Untermietvertrag der Eltern mit der erwachsenen Tochter als Scheingeschäft iS des § 117 Abs. 1 BGB zu qualifizieren. 4. Wird Kindergeld für ein volljähriges Kind an den kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlt, so ist es nicht gemäß § 11 Abs. 1 S. 3 SGB II in der bis zum 30.6.2006 geltenden Fassung als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen, sondern ist Einkommen des Kindergeldberechtigten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 117 Abs. 1 ; EStG § 62 § 74 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 106a Art. 20 Abs. 1 ; RSV § 2 ; SGB X § 1 Abs. 2 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 1 S. 3 § 20 Abs. 2 § 20 Abs. 3 § 22 Abs. 1 S. 1 § 44b ;