Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass seit dem 1. Januar 2004 auf Versorgungsbezüge Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz erhoben werden.
I. Die 1921 geborene Klägerin ist seit Juli 1982 Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und seit August 1982 bei dieser als Rentnerin pflichtversichert. Sie bezieht neben einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der Wehrbereichsverwaltung West ein Witwengeld nach dem
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