SG Stralsund, vom 28.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 RA 32/04
Verfassungsmäßigkeit der Härtefallregelung für Altehen im Versorgungsausgleich
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.07.2006 - Aktenzeichen L 4 RA 108/04
DRsp Nr. 2007/20247
Verfassungsmäßigkeit der Härtefallregelung für Altehen im Versorgungsausgleich
Es verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 S. 1 oder Art. 33 Abs. 5GG, dass beim Vorversterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten die Kürzung der Versorgung des Ausgleichsverpflichteten nur dann entfällt, wenn die auf Grund des Versorgungsausgleichs gewährten Leistungen innerhalb der von § 4 Abs. 2 VersorgAusglHärteG bestimmten Grenzen liegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]