SG Mannheim, vom 13.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 RJ 1004/01
Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung von Entgeltpunkten
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2004 - Aktenzeichen L 11 RJ 2532/03
DRsp Nr. 2006/24282
Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung von Entgeltpunkten
Es ist nicht verfassungswidrig, dass nach § 259aSGB VI für Versicherte, die vor dem 1.1.1937 geboren sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18.5.1990 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten, für Pflichtbeiträge vor dem 19.5.1990 anstelle der nach §§ 256a - 256c SGB VI zu ermittelnden Werte Entgeltpunkte aufgrund der Anl 1 bis 16 zum FRG ermittelt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]