Die miteinander verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen die sogenannte "Friedensgrenze" zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung. Gegenstand der Entscheidung ist die Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, die in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI).
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