Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung von Personal-Service-Agenturen
Die Vorschriften des SGB III über die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen verletzen nicht die Koalitionsfreiheit von Arbeitgeberverbänden und greift auch nicht in rechtswidriger Weise in deren Berufsausübung ein.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich unmittelbar gegen § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 und § 10 Abs. 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung des Art. 6 des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl I S. 4607, 4617).
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