Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 13.01.2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01.07.2010 eine um 1,2 % höhere Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für schwerbehinderte Menschen zu zahlen ("Rentenanpassung 2010").
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