Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin ist die Witwe des 1931 geborenen und 2010 verstorbenen Dr. R M (im Folgenden: Versicherter), mit dem sie bis zu dessen Tod in einem Haushalt lebte. Zwischen ihr und dem beklagten Rentenversicherungsträger (ehemals: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte [BfA]; jetzt: Deutsche Rentenversicherung Bund [DRV Bund]) steht in Streit, ob die Arbeitsentgelte, die der Versicherte in der Zeit vom 1. Januar 1978 bis zum 17. März 1990 erzielt hat, bei der Berechnung der Altersrente des Versicherten in Höhe der Werte der Anlage 5 des
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