Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Hilfsantrag der Antragstellerin wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I. Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Pflichtversicherung bei der Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, hilfsweise die vorläufige Gewährung von Krankenversicherungsschutz und die Aushändigung einer Krankenversicherungskarte.
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