Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 31.12.2004
SG Stade, Urteil vom 23.02.2006 - Aktenzeichen S 6 AL 233/04
DRsp Nr. 2007/21086
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 31.12.2004
Der Gesetzgeber war nicht daran gehindert, die Leistungen der Arbeitslosenhilfe zum 31.12.2004 abzuschaffen und für die Sicherstellung des Lebensunterhalts ein anderes Regelungswerk einzuführen. Insbesondere bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]