Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
SG Oldenburg, Urteil vom 08.07.2005 - Aktenzeichen S 47 AS 69/05
DRsp Nr. 2008/17201
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
Es ist nicht verfassungswidrig, dass ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger, die eine Erklärung nach § 428SGB III abgegeben haben, nunmehr niedrigeres Alg II erhalten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]