SG Mannheim, vom 01.07.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 Kr 1759/95
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für einen Mono-Sitzlift
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 13.11.1996 - Aktenzeichen L 4 Kr 2294/96
DRsp Nr. 2006/24010
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für einen Mono-Sitzlift
Die Ablehnung der Kostenübernahme eines Mono-Sitzlifts für einen Behinderten durch die Krankenkasse ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]