I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der Beschwerdeführerin nach §
II.
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§
1. Das Bundessozialgericht hat mit der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
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