BSG - Urteil vom 06.03.1997
7 RAr 42/96
Normen:
AFG § 75 Abs. 2 § 85 Abs. 5 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Art. 20 Abs. 3 ; SGG § 75 Abs. 2 Alt. 1 ;
Fundstellen:
NZS 1997, 579
SozR-3 4100 § 85 Nr. 1

Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld

BSG, Urteil vom 06.03.1997 - Aktenzeichen 7 RAr 42/96

DRsp Nr. 1997/5302

Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld

1. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld ergeben sich aus den dem Rechtsstaatsprinzip zuzuordnenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 75 Abs. 2 § 85 Abs. 5 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Art. 20 Abs. 3 ; SGG § 75 Abs. 2 Alt. 1 ;

Gründe:

I. Das Verfahren betrifft die Gewährung von Schlechtwettergeld (SWG) für die jeweils erste Stunde der im Januar und März 1994 bei der Beigeladenen zu 1 ausgefallenen Arbeitstage.

Die Beigeladene zu 1 und der Kläger beantragten im Februar 1994 die Bewilligung von SWG für einen im Lohnabrechnungszeitraum vom 1. bis 31. Januar 1994 und im April 1994 für einen im Lohnabrechnungszeitraum vom 1. bis 31. März 1994 eingetretenen Arbeitsausfall. Das Arbeitsamt bewilligte SWG, lehnte jedoch eine Zahlung für die jeweils erste Stunde am Ausfalltag (Karenzstunde) ab (Bescheide vom 7. März und 4. November 1994; Widerspruchsbescheide vom 3. Mai 1994 und 13. Februar 1995).