Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 15.12.2010 –
Die Berufung des Klägers gegen das angegriffene Urteil wird zurückgewiesen.
Das Urteil wird wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 990,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2010 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 58,32 %, die Beklagte zu 41,68 %.
Die Revision wird zugelassen.
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