LAG Köln - Urteil vom 18.05.2010
12 Sa 38/10
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 08.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2559/09

Verfall des wegen Krankheit übertragenen Urlaubsanspruchs

LAG Köln, Urteil vom 18.05.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 38/10

DRsp Nr. 2010/12268

Verfall des wegen Krankheit übertragenen Urlaubsanspruchs

Kann Urlaub aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums nicht genommen werden und steht er deshalb dem Arbeitnehmer noch zum Zeitpunkt der Wiedergenesung zu, unterfällt er bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis gemeinsam mit dem Urlaub aus dem Jahr der Wiedergenesung der Verfallfrist des § 7 Abs. 3 BurlG. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Zeitraum zwischen Wiedergenesung und Ende Urlaubsjahres zur vollständigen Inanspruchnahme des Urlaubs ausreicht. Anders als beim Urlaubsabgeltungsanspruch greifen (allgemeine) vertragliche oder tarifvertragliche Verfallfristen nicht ein.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.12.2009 (4 Ca 2559/09) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 3;

Tatbestand