Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Montabaur vom 26.10.2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückgegeben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen und der Antragstellerin vor erneuter Entscheidung Gelegenheit zu geben, zu den aus den nachfolgenden Gründen ersichtlichen Hinweisen Stellung zu nehmen.
Die Antragstellerin ist die Ehefrau des Antragsgegners.
Sie leidet an einer fortgeschrittenen Demenz mit Beeinträchtigung der Sprachverständigung und Sprachproduktion sowie ausgeprägter psychomotorischer Unruhe mit Weglauftendenzen.
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