SG Reutlingen, vom 11.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 AL 158/06
Verfahrensaussetzung im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.07.2006 - Aktenzeichen L 13 AL 2346/06 B
DRsp Nr. 2006/27489
Verfahrensaussetzung im sozialgerichtlichen Verfahren
Wenn die Rechtsvoraussetzungen für eine Aussetzung vorliegen, so steht sie im Ermessen des Gerichts, das die im Einzelfall maßgebenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen und in der getroffenen Entscheidung darstellen muss. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]