Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.05.2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 3.187,00 EUR festgesetzt.
Die statthafte und im Übrigen zulässige Beschwerde ist unbegründet.
Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die als zutreffend erachteten Ausführungen des Sozialgerichts (
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