SG Wiesbaden, vom 24.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 AL 468/04
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Rückforderung überzahlter Leistungen nach Aufhebung bzw Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung, - verschwiegenes verdecktes Treuhandvermögen
LSG Hessen, Beschluss vom 11.08.2005 - Aktenzeichen L 9 AL 234/04 ER
DRsp Nr. 2008/8910
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Rückforderung überzahlter Leistungen nach Aufhebung bzw Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung, - verschwiegenes verdecktes Treuhandvermögen
1. Wenn die Gefahr des Vermögensverlustes nicht auszuschließen ist und damit eine Gefährdung der Realisierung der Erstattungsforderung einhergeht, überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Rückforderung der nachträglich aufgehobenen Bewilligung von Arbeitslosenhilfe gemäß §§ 45, 48SGB X aufgrund verschwiegenem Vermögen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.