A. Die Beteiligten streiten über die Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung.
Die Arbeitgeberin produziert Spezialpreßbleche. Sie beschäftigt in ihrem Betrieb in Viersen ca. 140 Arbeitnehmer. Antragsteller ist der dort gewählte Betriebsrat.
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