SG Reutlingen, vom 23.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 RA 2832/00
Verbilligte Wohnungsüberlassung als Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004 - Aktenzeichen L 11 KR 3956/03
DRsp Nr. 2006/24266
Verbilligte Wohnungsüberlassung als Arbeitsentgelt nach § 14SGB IV
Zum Arbeitsentgelt nach § 14SGB IV zählt auch ein Mietabzug für die von einem Hausmeister verrichteten Tätigkeiten anstelle von Lohnzahlungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]