Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 09.08.2017 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Streitig ist die Veranlagung der Klägerin zu dem in den Jahren 2012 bis 2017 geltenden 2. Gefahrtarif der Beklagten.
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