SG Mannheim, vom 30.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 3101/99
Veranlagung einer Arbeitsloseninitiative in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2004 - Aktenzeichen L 7 U 4754/00
DRsp Nr. 2006/24322
Veranlagung einer Arbeitsloseninitiative in der gesetzlichen Unfallversicherung
Wenn die Berufsgenossenschaft Arbeitsloseninitiativen mit Werkstätten für Behinderte in der Gefahrtarifstelle 17 zusammenfasst und die Gefahrenklasse 7,1 vergibt, da die einzelnen Gewerbezweige zu klein gewesen wären und die Abweichungen bei der Belastungsziffer geringfügig sind, so verstößt dies nicht gegen die tragenden Grundsätze der Unfallversicherung und höherrangiges Recht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]