Das Amtsgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflicht freigesprochen. Auf die dagegen eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht wegen zweier rechtlich zusammentreffender Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 Abs. 1, § 52 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil wandte sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt.
Die gemäß §§
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