ArbG Erfurt, vom 17.03.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4664/96
II. Thüringer Landesarbeitsgericht - Urteil vom 1. Dezember 1998 - 7 Sa 656/97 ,
Urteil ohne Gründe
BAG, Urteil vom 17.02.2000 - Aktenzeichen 2 AZR 350/99
DRsp Nr. 2000/5154
Urteil ohne Gründe
»Eine Überschreitung der fünfmonatigen Frist zur vollständigen Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen liegt auch dann vor, wenn der letzte Tag der Fünfmonatsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt und das vollständig abgefaßte Urteil erst am darauffolgenden Werktag von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben wird.«