LAG Chemnitz - Urteil vom 16.07.2009
9 Sa 658/08
Normen:
TVG § 1 Abs. 1; Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte (TV Urlaubsgeld Ang-O) § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 21.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1257/08

Urlaubsgeld für den Arbeitnehmer in Altersteilzeit bei Tarifänderung; Spiegelbildlichkeit der Altersteilzeitvergütung

LAG Chemnitz, Urteil vom 16.07.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 658/08

DRsp Nr. 2010/10867

Urlaubsgeld für den Arbeitnehmer in Altersteilzeit bei Tarifänderung; Spiegelbildlichkeit der Altersteilzeitvergütung

1. Entfällt der tarifvertragliche Anspruch auf Urlaubsgeld zu einem Zeitpunkt, in dem sich der Arbeitnehmer nach Ableistung der Arbeitsphase in der Freistellungsphase befindet, weil der ursprüngliche Tarifvertrag (TV Urlaubsgeld Ang-O) durch einen neuen (TV-L) ersetzt wird, der einen Anspruch auf Urlaubsgeld nicht mehr vorsieht, führt dies auch zum Wegfall des restlichen noch unter Geltung de alten Tarifvertrags erworbenen Urlaubsgeldanspruchs. 2. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zur Spiegelbildlichkeit der Altersteilzeitvergütung findet keine Anwendung.

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 21.08.2008 - 8 Ca 1257/08 -

abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1 Abs. 1; Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte (TV Urlaubsgeld Ang-O) § 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin während der Freistellungsphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses für die Jahre 2007 und 2008 weiterhin ein Urlaubsgeld in Höhe von jeweils 105,46 € brutto zu beanspruchen hat.