BAG - Urteil vom 28.04.1998
9 AZR 314/97
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3 ; BAT-KF § 47 Abs. 1, 7, § 48 Abs. 1, 4;
Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 3 BUrlG
AuA 1998, 214
BAG 88, 315
BB 1998, 1111
BB 1998, 2583
BB 1999, 798
DB 1998, 1034
DB 1999, 54
NZA 1999, 156
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf - 8 (18) Sa 1586/96 - 7.1.1997,
ArbG Oberhausen, vom 17.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1635/96

Urlaubsdauer; Abhängigkeit von der Zahl der Wochenarbeitstage

BAG, Urteil vom 28.04.1998 - Aktenzeichen 9 AZR 314/97

DRsp Nr. 1999/1526

Urlaubsdauer; Abhängigkeit von der Zahl der Wochenarbeitstage

»1. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auch auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich entsprechend die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr für den, Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Arbeitszeit neu zu berechnen. Das trifft auch für einen auf das folgende Urlaubsjahr übertragenen Resturlaub zu, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des folgenden Jahres in Teilzeit beschäftigt ist. 2. § 48 Abs. 4 Unterabs. 4 BAT-KF ist nur auf die Berechnung eines Urlaubsanspruchs während des Kalenderjahres anzuwenden. Wird die Verteilung der Arbeitszeit im Übertragungszeitraum geändert, ist die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Resturlaubs unter Zugrundelegung der Regelungen im BUrlG neu zu bestimmen. «

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 3 ; BAT-KF § 47 Abs. 1, 7, § 48 Abs. 1, 4;

Tatbestand: