I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.10.2010 - Az:
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltungsansprüche.
Die am 26.05.1951 geborene Klägerin war von 1972 bis zum 30.06.2010 bei der Beklagten als Produktionshelferin in einer 5-Tage-Woche beschäftigt. Sie verdiente zuletzt 2.250,00 € brutto.
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