Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.10.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.274,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.04.2011 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
II.Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 92 % und die Beklagte zu 8 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den Urlaubsabgeltungsanspruch der Klägerin.
Die Klägerin war als Verkäuferin bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin im Zeitraum vom 01.03.1987 bis zum 31.03.2011 beschäftigt.
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