LAG Köln - Urteil vom 25.05.2012
10 Sa 1350/11
Normen:
MTV Einzelhandel § 24;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 10.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 2619/11

Urlaubsabgeltung; Urlaubsanspruch bei langjähriger Erkrankung bzw. bei Erhalt einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente; Tarifliche Verfallfrist

LAG Köln, Urteil vom 25.05.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 1350/11

DRsp Nr. 2012/21018

Urlaubsabgeltung; Urlaubsanspruch bei langjähriger Erkrankung bzw. bei Erhalt einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente; Tarifliche Verfallfrist

1. Zur Begrenzung des Urlaubsanspruchs bei langjähriger Erkrankung.2. Zum Urlaubsanspruch für den Zeitraum befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente.3. Zur Geltung der tariflichen Verfallfrist des § 24 MTV Einzelhandel für den Urlaubsanspruch.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.10.2011 - 15 Ca 2619/11 - teilweise abgeändert.

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.274,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.04.2011 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

II.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 92 % und die Beklagte zu 8 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

MTV Einzelhandel § 24;

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Urlaubsabgeltungsanspruch der Klägerin.

Die Klägerin war als Verkäuferin bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin im Zeitraum vom 01.03.1987 bis zum 31.03.2011 beschäftigt.