Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 12. Juni 2014 -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltungsansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten.
Der zu den schwerbehinderten Menschen gehörende Kläger war vom 01.01.1987 an als kaufmännischer Angestellter bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer Eigenkündigung des Klägers zum 31.08.2013.
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