Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 09.02.2011 –
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Urlaubsabgeltung aus dem beendeten Arbeitsverhältnis.
Der am 26.03.1952 geborene Kläger war vom 14.11.1988 bis zum 30.06.2010 als Elektromonteur bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer Kündigung des Klägers. Er bezog einen Bruttostundenlohn von 16,07 €, bestehend aus einem Grundlohn von 15,38 € und einer Montagezulage von 0,69 € bei einer Arbeitszeit von 37 Stunden in der Fünf-Tage-Woche. Der Kläger ist anerkannter Schwerbehinderter.
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