Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.794,48 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte (beide Instanzen).
Die Revision wird nicht zugelassen.
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