LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2012
22 Sa 2313/11
Normen:
BUrlG § 13 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 13 Abs. 2 S. 1; BRTV-Bau § 8 Nr. 6.2;
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 28.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 795/11

Urlaubsabgeltung bei langandauernde Erkrankung im Baugewerbe; Passivlegitimation der Urlaubskasse

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2012 - Aktenzeichen 22 Sa 2313/11

DRsp Nr. 2012/23830

Urlaubsabgeltung bei langandauernde Erkrankung im Baugewerbe; Passivlegitimation der Urlaubskasse

1. Anspruchsgegner des Urlaubvergütungsanspruchs ist nach BRTV-Bau die - jeweils zuständige - Urlaubskasse, nicht der Arbeitgeber. 2. Selbst wenn das System den Urlaubskostenverfahren in Bezug auf Abgeltungsansprüche für die Bezüge wegen Wegfall der Entgeltzahlungspflicht nicht (in vollem Umfang) geleistet wurde, so dass diese nur einen Bruchteil der Urlaubsvergütung für einen entsprechenden Zeitraum beträgt, mit der Arbeitszeitrichtlinie nicht zu vereinbaren wäre, würde dies einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht begründet. 3. Einer Vorlage der Frage der Vereinbarkeit mit der jetzt geltenden europarechtlichen Regelungen, insbesondere der Grundrechtecharta bedürfte es nicht, weil das Arbeitsverhältnis der hiesigen Parteien zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EU-Reformvertrages (01.12.2009) bereits beendet war (anders im Fall LAG Berlin-Brandenburg, Vorlagenbeschluss vom 16.06.2011 - 2 Sa 3/11 - "Reimann").

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 28.09.2011 - 2 Ca 795/11 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 13 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 13 Abs. 2 S. 1; BRTV-Bau § 8 Nr. 6.2;

Tatbestand: